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Birgit Penzenstadler Landesjugendreferentin
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13.September 2009 / mm
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History
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Zur Abnahme des Karate-Sportabzeichens (KSpA) sind Fachübungsleiter/innen, Trainer/innen C/B, Inhaber/innen einer DKV-Trainerlizenz, Danträger/innen des DKV berechtigt. Von den Kindern sind 6 Übungen zu absolvieren, wobei die entsprechenden Mindestanforderungen erfüllt werden müssen. Die Übungen sind im einzelnen:
Zu beachten sind dabei folgende wichtige Punkte:Test 1: Japan-Test
Test 2: Bauchmuskeltest
Test 3: Rückenmuskeltest
Test 4: Seilspringen
Test 5: Knie-Liegestütz
Test 6: 600m-, 800m- oder 1000m-Lauf
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Sämtliche zur Durchführung notwendigen Detailinformationen
sind der "Infomappe" zu entnehmen, die bei der
DKV-Bundesgeschäftsstelle
zu bestellen ist. Sie enthält neben allen nötigen Informationen und detaillierten
Übungsanleitungen ein Poster der Größe DIN A 2.
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Jugendordnung zum herunterladen: