Medizinische Kommission

Inhalt

Dr. Roland Pfister
Leiter der Medizinischen Kommission



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96450 Coburg





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Aktuelles

28.Juni 2008 / nada

Verbotene Methode gemäß der WADA-Verbotsliste - Sauerstoff-Sprays

Aus aktuellem Anlass weisen wir Sie darauf hin, dass die Anwendung jeglicher Art von Sprays, die die inhalative Aufnahme komprimierten Sauerstoffs ermöglichen, eine verbotene Methode im Sinne der aktuellen WADA-Verbotsliste darstellt. Auf Anfrage der NADA hat die WADA unmissverständlich klargestellt, dass die derartige Nutzung von abgefülltem Sauerstoff in Sprays unter die Gruppe M1.2 der verbotenen Methoden fällt.

Verbotene Methode gemäß der WADA-Verbotsliste - Sauerstoff-Sprays

History

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Erste-Hilfe-Tasche für Übungsleiter

von Dr. med. Roland Pfister

Der Leiter der Medizinischen Kommission des BKB, Dr. med. Roland Pfister, hat eine Empfehlung ausgearbeitet für den Inhalt einer "Erste-Hilfe-Tasche", die ein Karate-Übungsleiter mit sich führen sollte:

Ausgehend vom Verbandskasten, den jeder Autofahrer mit sich führen muß, und der Verordnung vom 01. Juli 1998 gilt, daß jedes Erste-Hilfe-Set mit einer Rettungsdecke ergänzt werden muß. Die Rettungsdecke ist eine reflektierende Folie, die einen Verletzten vor großer Hitze oder Kälte schützt.

Nachfolgend sollte eine Inhaltsliste für Verbandskästen und Kissen nach der neuen DIN 13164, Stand 1998, von jedem Fachübungsleiter kontrolliert werden. Es ist darauf zu achten, daß Pflaster und Verbandspäckchen nicht älter als 5 Jahre sind.

Weiterhin wird von der Medizinischen Kommission dringend empfohlen, diesen vorhandenen Verbandskasten um folgende Utensilien zu ergänzen:

Die Medizinische Kommission rät dennoch im Falle einer Notsituation die bekannte Telefonnummer 19 222 anzurufen und um Hilfe zu bitten.

Bei Fragen bezüglich der Anwendung und Gestaltung des Erste-Hilfe-Sets kann jederzeit die Medizinische Kommission unter der bekannten Telefonnummer um Rat gefragt werden.

Dr. med. Roland Pfister
Leiter der Medizinischen Kommission des BKB

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Doping im Sport

Seit Jahrtausenden ist die Verbesserung der Leistungsfähigkeit durch die Einnahme von Substanzen ein Wunschtraum der Menschen. Leistungssteigernde Substanzen wurden bereits in der Antike eingesetzt. Bis Ende der 60iger Jahre erfolgten bei Sportlern keine Kontrollen auf Einnahme von leistungsfördernden Substanzen. Nach einigen Todesfällen beim Radfahren (z. B. 1964 Tod des Radfahrers Tom Simpson bei der Tour de France durch die Einnahme von Amphetaminen mit Alkohol in Kombination mit extremer Hitze) wurden Anti-Doping-Regeln aufgestellt, um einen fairen Wettkampf zu ermöglichen, und um die Gesundheit des Sportlers zu schützen. Der ständige medizinische Fortschritt und Neuentwicklungen von Medikamenten, welche bei Missbrauch zu Leistungsförderung führen, macht eine laufende Aktualisierung der Dopingrichtlinien erforderlich.

Trotz der bekannten gesundheitlichen Gefahren ist das Problem Doping im Leistungssport weiterhin aktuell (siehe letzte Olympiade). Aber nicht nur im Hochleistungssport, sondern auch beim so genannten Freizeitsportler ist die Einnahme verbotener Substanzen ein aktuelles Thema. So konsumiert nach Untersuchungen jeder fünfte Freizeitsportler im Fitnessbereich unerlaubte Substanzen (hier zumeist Anabolika) in Deutschland, was in Anbetracht der großen Zahl an Sportler(innen) hochgerechnet zu einer Zahl von mehr als 200.000 Anabolikakonsumenten in Deutschland führt.

Einen ausführlichen Artikel zum Thema Doping im Sport von Dr.Detlef Hauck erhalten Sie über diesen Link.

5.Januar 2009 / dkv

Anti-Doping-Ordnung des DKV

Der DKV hat sich in seiner Satzung und seiner Anti-Doping-Ordnung zur aktiven Bekämpfung des Dopings verpflichtet. Hierzu gehören auch die Umsetzung der Anti-Doping Bestimmungen der NADA und WADA,.

Der Welt Anti-Doping-Code (WADA-Code) ist Bestandteil des von Regierung, DOSB, NADA sowie der World Karate Federation (WKF) angenommenen Welt Anti-Doping-Programms mit folgenden Zielsetzungen:

Anti-Doping-Ordnung (ADO) des DKV
Die ADO wurde durch das Präsidium am 17.12.2008 vorläufig mit Wirkung ab dem 01.01.2009 in Kraft gesetzt

Kommentare zur Anti-Doping-Ordnung (ADO) Erläuterungen zur Anti-Doping-Ordnung (ADO)

Athletenvereinbarung Schiedsvereinbarung

Der (Landesfachverband) wird nach seiner Satzung und Anti-Doping-Ordnung das Sanktionsverfahren und die Sanktionsbefugnis wegen Verstößen gegen diese Ordnung auf den DKV übertragen. In einer Athleten- sowie ergänzenden Schiedsvereinbarung wird der jeweilige Athlet auf die Übertragung nicht nur ausdrücklich hingewiesen, sondern erklärt sein ausdrückliches Einverständnis hiermit und unterwirft sich insbesondere der Sanktionsbefugnis des DKV.
Vereinbarung zur Übertragung des Sanktionsverfahrens

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Berichte und Artikel

Hier erhalten Sie eine Auswahl von Berichten von Veranstaltungen des BKB. Diese sind im Wesentlichen in den Medien Karate (Fachorgan des DKV), Bayernsport (Fachorgan des BLSV) und Rundbrief (Fachorgan des BKB) erschienen und können als Teil des Mediendienstes des BKB als Nachschlagewerk verwendet werden.

Literatur zum Thema

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1.Juni 2004 / ia

Download-Bereich

Hier erhalten Sie Formulare zur Schadenmeldung von Sportunfällen. Diese sind über das Vereins Service Büro an die Versicherung der Vereine im BLSV, die ARAG, zu melden. Bitte beachten Sie die Fristen, innerhalb derer Sportschäden gemeldet werden müssen.

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