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Dr. Roland Pfister Leiter der Medizinischen Kommission
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28.Juni 2008 / nada
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Verbotene Methode gemäß der WADA-Verbotsliste - Sauerstoff-Sprays ![]()
History
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Der Leiter der Medizinischen Kommission des BKB, Dr. med. Roland Pfister, hat eine Empfehlung ausgearbeitet für den Inhalt einer "Erste-Hilfe-Tasche", die ein Karate-Übungsleiter mit sich führen sollte:
Ausgehend vom Verbandskasten, den jeder Autofahrer mit sich führen muß, und der Verordnung vom 01. Juli 1998 gilt, daß jedes Erste-Hilfe-Set mit einer Rettungsdecke ergänzt werden muß. Die Rettungsdecke ist eine reflektierende Folie, die einen Verletzten vor großer Hitze oder Kälte schützt.
Nachfolgend sollte eine Inhaltsliste für Verbandskästen und Kissen nach der neuen DIN 13164, Stand 1998, von jedem Fachübungsleiter kontrolliert werden. Es ist darauf zu achten, daß Pflaster und Verbandspäckchen nicht älter als 5 Jahre sind.
Weiterhin wird von der Medizinischen Kommission dringend empfohlen, diesen vorhandenen Verbandskasten um folgende Utensilien zu ergänzen:
Die Medizinische Kommission rät dennoch im Falle einer Notsituation die bekannte Telefonnummer 19 222 anzurufen und um Hilfe zu bitten.
Bei Fragen bezüglich der Anwendung und Gestaltung des Erste-Hilfe-Sets kann jederzeit die Medizinische Kommission unter der bekannten Telefonnummer um Rat gefragt werden.
Dr. med. Roland Pfister
Leiter der Medizinischen Kommission des BKB
Seit Jahrtausenden ist die Verbesserung der Leistungsfähigkeit durch die Einnahme von Substanzen ein Wunschtraum der Menschen. Leistungssteigernde Substanzen wurden bereits in der Antike eingesetzt. Bis Ende der 60iger Jahre erfolgten bei Sportlern keine Kontrollen auf Einnahme von leistungsfördernden Substanzen. Nach einigen Todesfällen beim Radfahren (z. B. 1964 Tod des Radfahrers Tom Simpson bei der Tour de France durch die Einnahme von Amphetaminen mit Alkohol in Kombination mit extremer Hitze) wurden Anti-Doping-Regeln aufgestellt, um einen fairen Wettkampf zu ermöglichen, und um die Gesundheit des Sportlers zu schützen. Der ständige medizinische Fortschritt und Neuentwicklungen von Medikamenten, welche bei Missbrauch zu Leistungsförderung führen, macht eine laufende Aktualisierung der Dopingrichtlinien erforderlich.
Trotz der bekannten gesundheitlichen Gefahren ist das Problem Doping im Leistungssport weiterhin aktuell (siehe letzte Olympiade). Aber nicht nur im Hochleistungssport, sondern auch beim so genannten Freizeitsportler ist die Einnahme verbotener Substanzen ein aktuelles Thema. So konsumiert nach Untersuchungen jeder fünfte Freizeitsportler im Fitnessbereich unerlaubte Substanzen (hier zumeist Anabolika) in Deutschland, was in Anbetracht der großen Zahl an Sportler(innen) hochgerechnet zu einer Zahl von mehr als 200.000 Anabolikakonsumenten in Deutschland führt.
Einen ausführlichen Artikel zum Thema Doping im Sport von Dr.Detlef Hauck erhalten Sie über diesen Link.

5.Januar 2009 / dkv
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Der Welt Anti-Doping-Code (WADA-Code) ist Bestandteil des von Regierung, DOSB, NADA sowie der World Karate Federation (WKF) angenommenen Welt Anti-Doping-Programms mit folgenden Zielsetzungen:
Anti-Doping-Ordnung (ADO) des DKV
Die ADO wurde durch das Präsidium am 17.12.2008 vorläufig mit Wirkung ab dem 01.01.2009 in Kraft gesetzt
Kommentare zur Anti-Doping-Ordnung (ADO)
Erläuterungen zur Anti-Doping-Ordnung (ADO)
Athletenvereinbarung
Schiedsvereinbarung
Der (Landesfachverband) wird nach seiner Satzung und Anti-Doping-Ordnung das
Sanktionsverfahren und die Sanktionsbefugnis wegen Verstößen gegen diese Ordnung
auf den DKV übertragen. In einer Athleten- sowie ergänzenden
Schiedsvereinbarung wird der jeweilige Athlet auf die Übertragung nicht nur
ausdrücklich hingewiesen, sondern erklärt sein ausdrückliches Einverständnis hiermit
und unterwirft sich insbesondere der Sanktionsbefugnis des DKV.
Vereinbarung zur Übertragung des Sanktionsverfahrens
1.Juni 2004 / ia
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Hier erhalten Sie Formulare zur Schadenmeldung von Sportunfällen. Diese sind
über das Vereins Service Büro an die Versicherung
der Vereine im BLSV, die ARAG, zu melden. Bitte beachten Sie die Fristen,
innerhalb derer Sportschäden gemeldet werden müssen.