Trotz der bekannten gesundheitlichen Gefahren ist das Problem Doping im Leistungssport weiterhin
aktuell (siehe letzte Olympiade). Aber nicht nur im Hochleistungssport, sondern auch beim so
genannten Freizeitsportler ist die Einnahme verbotener Substanzen ein aktuelles Thema. So
konsumiert nach Untersuchungen jeder fünfte Freizeitsportler im Fitnessbereich unerlaubte
Substanzen (hier zumeist Anabolika) in Deutschland, was in Anbetracht der großen Zahl an
Sportler(innen) hochgerechnet zu einer Zahl von mehr als 200.000 Anabolikakonsumenten in
Deutschland führt.
Es existiert eine sog. Positivliste, aktuell vom Mai 2001, der Antidopingkommission des DSB und
NOK, in der die erlaubten Medikamente aufgelistet sind. Diese Liste kann über den DSB oder via
Internet unter www.dopinpinfo.de downgeloadet werden. Eine verbindliche und vollständige
"Negativliste" existiert bewusst nicht, da zum einen diese Liste ständig aktualisiert werden müsste,
zum anderen diese Liste evtl. gerade zum Missbrauch anleiten kann.
Verwendung des Opiums bereits seit 1600 v. Chr. 1803 wurde erstmalig Morphin als Reinsubstanz
gewonnen und Morphin genannt (Morpheus ist der Gott der Träume). Seither auch Herstellung
synthetischer Opiate.
Wirkmechanismus:
Bindung an Opiatrezeptoren im Zentralnervensystem und Rückenmark, damit Hemmung der
Erregungsübertragung z. B. des Schmerzes. Dies erfolgt physiologischerweise durch körpereigene
Enkephaline (Endorphine), welche bei Stresssituationen ausgeschüttet werden.
Wirkungen:
Wirkungen:
Nebenwirkung:
Wirkung:
Nebenwirkungen:
Nebenwirkung:
Wirkung:
Anwendung von Lokalanästhetica ist unter folgenden Voraussetzungen gestattet:
Wirkungen und Nebenwirkungen;
Die Sportler(innen) haben die Dopingkontrolle zu dulden. Bei Verweigerung oder Vereitelung einer
Dopingprobe wird verfahren, als ob der Tatbestand des Dopings erfüllt wäre.
Jede Probe wird in zwei getrennte Gefäße gefüllt (A und B Probe) und unverzüglich den
zugelassenen Untersuchungsstellen zugesandt. Bei positivem Nachweis (A und B Probe) wird vom
jeweiligen Sportverband ein Verfahren eingeleitet. Bei Nachweis auf Verstoß gegen § 6 a des AMG
wird zudem eine Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingeleitet. Es muss sichergestellt
werden, dass gesperrte Sportler bei entsprechenden Veranstaltungen nicht teilnahmeberech-tigt sind
und auch nicht für internationale Veranstaltungen gemeldet werden.
Bei Dopingnachweis ist der(die) Sportler(in) bzw. die Mannschaft für den laufenden Wettkampf zu
disqualifizieren.
Hilfspersonen (Trainer, Betreuer etc.) werden bei nachgewiesener Mitwirkung am Doping oder
Verweigerung / Manipulation / Vereitelung einer Do-ping-kontrolle gemäß obigen Fristen an der
Teilnahme von Meisterschaften bzw. Betätigung im Zusammenhang mit Wettkämpfen
ausgeschlossen. Dies kann auch arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (z. B. fristlose
Kündigung eines Trainers).
Broschüren der Anti-Doping-Kommission:
"Anhang A des Olympic Movement Anti-Doping Code (Gruppen verbotener
Wirkstoffe und verbotene Methoden 2001 - 2002 - 01. September 2001)"
kann unter www.bisp.de
(Bundesinstitut für Sportwissenschaft) abgerufen werden.
Welt-Anti-Doping Agentur (WADA): www.WADA-AMA.org
Inhalt
Einleitung
Seit Jahrtausenden ist die Verbesserung der Leistungsfähigkeit durch die Einnahme von
Substanzen ein Wunschtraum der Menschen. Leistungssteigernde Substanzen wurden bereits in der
Antike eingesetzt. Bis Ende der 60iger Jahre erfolgten bei Sportlern keine Kontrollen auf Einnahme
von leistungsfördernden Substanzen. Nach einigen Todesfällen beim Radfahren (z. B. 1964 Tod des
Radfahrers Tom Simpson bei der Tour de France durch die Einnahme von Amphetaminen mit
Alkohol in Kombination mit extremer Hitze) wurden Anti-Doping-Regeln aufgestellt, um einen fairen
Wettkampf zu ermöglichen, und um die Gesundheit des Sportlers zu schützen. Der ständige
medizinische Fortschritt und Neuentwicklungen von Medikamenten, welche bei Missbrauch zu
Leistungsförderung führen, macht eine laufende Aktualisierung der Dopingrichtlinien erforderlich.
Definition des Doping
A) Definition des Europarates von 1963:
"Doping ist die Verabreichung oder der Gebrauch von körperfremden Substanzen in jeder Form
oder physiolog. Substanzen in abnormaler Form oder auf abnormalem Wege an gesunde Personen
mit dem einzigen Ziel der künstlichen und unfairen Steigerung der Leistung für den Wettkampf.
Desweiteren gelten verschiedene psychologische Maßnahmen zur Leistungssteigerung als Doping."
B) Dopingregel des IOC:
"Doping ist die Verwendung von Substanzen aus den verbotenen Wirkstoffgruppen und Anwendung
verbotener Methoden."
Bei den verbotenen Wirkstoffgruppen gilt generelles Verbot für die Gruppen c) bis e) sowohl für
die Trainings- als auch Wettkampfphase (selbst bei medizinischer Indikation), während für die
Gruppen a) und b) in der Trainingsphase unter gewissen Indikationen kein Verbot gilt, jedoch in der
Wettkampfphase.
Verbotene Wirkstoffe
A) Stimulantien
Sie leiten sich von ihrer Struktur vom Adrenalin und Noradrenalin ab. Klassischer Vertreter ist das
Amphetamin (starkes Stimulanz), aber auch Ephedrin und Coffein (weniger starke Stimulantien).
Amphetamin wurde in den 30iger Jahren zur Behandlung des Asthma bronchiale entwickelt und als
Benzedrin in den Handel gebracht.
Wirkungen:
Nebenwirkungen:
Da Ephedrin in Grippemitteln enthalten ist, ist ein Grenzwert von ca. 20 µg/ml Urin noch erlaubt
(Internat. Radsportverband), bei Coffein beträgt der erlaubte Grenzwert 12 µg/ml Urin (entspricht
dem Genuss von 300 mg Coffein gleich zwei Tassen starken Kaffees innerhalb einer Stunde).
B) Opioide Analgetika
Sie leiten sich ursprünglich aus dem getrocknetem Milchsaft des Schlafmohns ab, in dem sich
neben ca. 25 Alkaloiden v. a. Morphin, Codein und Thebain befinden ("Opus" = Saft).
Nebenwirkungen:
C) Anabole Wirkstoffe
Sie sind die am häufigsten missbräuchlich verwendeten Mittel zur Leistungssteigerung. Man unterscheidet anabole Steroide von anabol wirkenden Substanzen anderer Wirkgruppen (sog. ß-2-Agonisten).
a) Anabole Steroide:
Wurden erstmalig 1976 verboten. Sie leiten sich alle chemisch vom körpereigenen Testosteron
(männliches Sexualhormon) ab. Durch chemische Änderungen können die spezifischen anabolen und
androgenen Wirkungen modifiziert werden, aber alle Anabolika haben sowohl anabole (d. h.
muskelaufbauende) als auch androgene (d. h. vermännlichende) Wirkungen.
Wirkung:
Nebenwirkungen:
In diesem Zusammenhang muss auf eine Warnung der Antidopingkommission von DSB/NOK
hingewiesen werden: In verschiedenen Nahrungsergänzungsstoffen (Creatin-, Gerana-, Tribulus-,
...-Produkten) können Vorläufersubstanzen von Steroidhormonen auch ohne Deklaration enthalten
sein, sodass beim Genuss durch den Athleten positive Dopingproben resultieren können. Vor dem
Genuss derartiger Nahrungsergänzungsstoffen wird deswegen ausdrücklich gewarnt. Das Risiko
einer positiven Testung trägt ausschließlich der Athlet!
b) Beta-2-Agonisten:
Sie sind Medikamente, welche zur Behandlung des Asthma bronchiale verwendet werden.
Beta-2-Agonisten haben allerdings auch anabole Wirkungen (Clenbuterol in der Tiermast), weswegen
Beta-2-Agonisten erstmalig 1993 auf die Liste der verbotenen Medikamente gesetzt wurden. Zur
Behandlung von Asthma sind derzeit drei Präparate als Inhalationspräparate zugelassen (Formoterol,
Salbutamol, Sameterol), wobei die Anwendung dem zuständigen Verband gemeldet sein muss.
Nebenwirkung:
D) Diuretika:
Harntreibende Substanzen, die eine negative Flüssigkeitsbilanz bewirken. Diuretika per se sind
nicht leistungssteigernd, aber sie finden im Leistungssport bei Gewichtsklassenbeschränkungen
Anwendung, um einem(r) Sportler(in) den Start in einer niedrigeren Gewichtsklasse zu ermöglichen.
Weiterhin erschweren sie durch die Verdünnung des Urins den Nachweis der Einnahme verbotener
Substanzen. Deswegen erfüllt die Einnahme von Diuretika den Tatbestand der Manipulation einer
Dopingprobe. Bei einem Urin mit einem spezifischen Gewicht unter 1010 muss eine weitere
Urinprobe des Athleten angefordert werden.
E) Peptidhormone und Analoga:
Dies sind Hormone, welche aus Aminosäuren aufgebaut sind, manche haben noch Zuckerketten in
ihrer Molekülstruktur (Glycoproteine).
a) Human Choriongonadotropin (ß-HCG):
Wird physiologischerweise in der Plazenta der Frau während der Frühschwangerschaft gebildet.
Führt beim Mann zur Produktion von Testosteron und ist deswegen verboten. Bei der Frau sind hohe
HCG Werte z. T. pyhsiologisch und führen nicht zur Testosteronbildung.
b) ACTH (Adrenocorticotrophes Hormon):
Wird natürlicherweise in der Hirnanhangsdrüse (Hypophyse) gebildet und wirkt im hormonellen
Regelkreis auf die Nebennieren. ACTU erhöht den Corticosteroidspiegel,
c) Erythropojetin (EPO):
In der Niere gebildetes Glycoprotein, welches im Knochenmark die Reifung von Erythrozyten (rote
Blutkörperchen) stimuliert. Bei Missbrauch wird gentechnisch hergestelltes EPO subcutan oder
intravenös gespritzt, wodurch sich die Erythrozytenzahl (Sauerstoffträger) erhöht, was
leistungssteigernd vor allem für Ausdauersportarten wirkt.
d) Wachstumshormon (HGH - human growth hormone):
Eiweißhormon der Hypophyse, welches direkt oder über Mediatoren (Insulin-like-growth-factor)
auf alle Gewebe des Körpers wirkt.
Nebenwirkung:
Verbotene Methoden
A) Blutdoping
Verabreichung von Vollblut oder Erythrozytenkonzentraten zur Verbesserung der
Sauerstofftransportkapazität. Darunter zählt auch die Eigenblutspende des Sportlers.
B) Manipulationen einer Urinprobe
Bsp.: Katheterisierung, Urinaustausch, Verdünnen des Urins durch Flüssigkeit oder Erhöhung der
Urinausscheidung (Diuretika, s. o.).
C) Plasmaexpander
Flüssigkeiten zur Erhöhung des Blutvolumens, z.B. Dextrane, Hydroxyethystärke, z. B. um den
Hämatokritwert zu senken (Kaschieren von Blutdoping oder EPO-Einnahme), oder um einen
Flüssigkeitsverlust bei Ausdauersportarten zu substituieren.
Wirkstoffgruppen, welche mit gewissen Einschränkungen zugelassen sind
A) Alkohol:
Meist führt Alkohol zu keiner Leistungssteigerung, bei bestimmten Sportarten (Schießsportarten)
ist Alkohol jedoch verboten.
B) Cannabis:
Tetrahydrocannabinol aus dem indischen Hanf als Wirkstoff.
Unter Cannabiseinfluss kann es zu einer erhöhten Risikobereitschaft und somit zu einer erhöhten
Eigen- und Fremdgefährdung bei bestimmten Sportarten kommen. Der Genuss von Cannabis ist nur
in der Wettkampfphase verboten, die lange Nachweisbarkeit der Metaboliten bedeutet aber de facto
auch ein Verbot in der Trainingsphase. Außerdem ist Cannabis in Deutschland eine illegale Droge
und der Genuss hat bei Nachweis strafrechtliche Konsequenzen.
C) Lokalanästhetica:
Führen zu einer reversiblen Blockade der Schmerzleitung.
Diagnose, Dosis und Art der Anwendung müssen der zuständigen "medizinischen Kommission"
des Verbandes schriftlich mitgeteilt werden.
D) Coiticosteroide:
Der Einsatz von Corticoiden erfolgt wohl v. a. auf Grund der euphorisierenden Wirkung. Jegliche
Verwendung ist deshalb im Sport verboten. Ausnahmen sind äußerliche Anwendung (Ohr, Auge)
oder lokale, bzw. intraartikualäre Anwendung oder Inhalationstherapie (Asthma), nicht jedoch
Anwendung im Rektum (Anwendungsform z. B. bei bestimmten Darmerkrankungen). Anwendung
von Corticosteroiden ist schriftlich bei der med. Kommission des Verbandes anzuzeigen.
E) Betablocker:
Medikament zur Behandlung des Bluthochdruckes, sowie von Herzrhythmusstörungen und
Migräne. Auf Grund der durch die Betablocker bedingten Einschränkung der kardiovaskulären
Lei-s-tungsfähigkeit findet keine Prüfung der Betablocker bei Ausdauersportarten statt. Bei
Schießwett-bewerben, Bob- und Schlittensport, Turmspringen und Skispringen ist die Einnahme
verboten. Nach Meinung der Dopingkonferenz existieren genügend alternative
Blutdruckmedikamente, um Lei-stungssportler mit arterieller Hypertonie oder Migräne ohne Konflikt
mit Dopingvorschriften zu behandeln.
Dopingkontrollen
Dopingkontrollen werden durch die zuständigen Sportverbände geregelt, wobei insbesondere
Deutsche Meisterschaften, Länderkämpfe, nationale und internationale Veranstaltungen einbezogen
werden sollen. Dopingkontrollen werden sowohl innerhalb der Wettkämpfe (d. h. vom Beginn des
Betretens der Wettkampfstätte bis zum Verlassen derselben), als auch außerhalb der Wettkämpfe
(Trainingskontrollen) durchgeführt. Betroffen können alle Sportler der Bundeskader (auch B- und C-
Kader) sein, die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden.
Ablauf der Dopingkontrollen:
Die Sportler(innen), bei denen Kontrollen durchgeführt werden sollen, haben unter Aufsicht
unmittelbar nach dem Wettkampf bzw. außerhalb des Wettkampfes Urin abzugeben bzw. sich von
geschultem Personal Blut nehmen zu lassen (20 ml Blut erforderlich). Dabei ist die Würde der
Sport-ler(innen) zu wahren.
Zulassungssperren (Empfehlung):
Sportler(innen) sollen bei nachgewiesenem Doping
Der individuelle Grad des Verschuldens ist dabei zu berücksichtigen.
Literaturanhang
Dr. Detlef Hauck
Allgemeine und spezielle Pharmakologie und Toxikologie, 4. Auflage,
Wissenschaftsverlag Mannheim, Wien, Zürich
Doping im Sport, Vorlesung im Institut für Biochemie der Deutschen Sporthochschule Köln.
Schönheit über alles
Deutsches Ärzteblatt (12)2001, S. 609
Rahmenrichtlinien zur Bekämpfung des Dopings der Gemeinsamen Anti-Doping-Kommission von DSB und NOK, vom 26.09.1970, zuletzt geändert am 27.11.1999.
Herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention sowie der Gemeinsamen Anti-Doping-Kommission von DSB und NOK (Stand Mai 2000).
Liste der verbotenen pharmakologisch-medizinischen Maßnahmen zur Leistungsbeeinflussung.
Herausgegeben durch den Schweizerischen Olympischen Verband (SOV), Stand 09.02.2001
Links zum Thema Doping
Anti-Doping-Kommission des Deutschen Sportbundes
und Nationalen Olympischen Komitees:
www.dopinginfo.de
Liste zulässiger Medikamente
Ergänzung zur Liste zulässiger Medikamente (alphabetisches Verzeichnis)
Doping-Kontroll-System - DKS
Ich werde kontrolliert
Rahmenrichtlinien zur Bekämpfung des Doping
Kommentierte Bibliographie zum Doping
Last change: $Id: doping.htm,v 1.2 2002-12-31 23:39:39+01 ingo Exp ingo $