12. September 2004 / blsv
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Ersthelfer-Ausbildung für Übungsleiter
Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) übernimmt die Kosten.
Voraussetzung für den Erwerb einer Übungsleiterlizenz des Bayerischen
Landes-Sportverbandes oder eines Fachverbandes ist der Nachweis über
eine Ersthelfer - Ausbildung (Lehrgang von acht Doppelstunden). Die
Kosten für diese Ausbildung werden von der für Sportvereine zuständigen
Unfallversicherung (Verwaltungs- Berufsgenossenschaft) übernommen.
Wie geht das?
Zunächst: Voraussetzung ist, dass die Ersthelfer- Ausbildung bei
einem durch die Berufsgenossenschaft ermächtigten Ausbildungsträger
durchgeführt wird.
Das sind u.a.
- Arbeiter Samariter Bund
- DLRG
- Johanniter Unfall Hilfe
- Malteser Hilfsdienst
- Rotes Kreuz
Eine Liste weiterer Ausbildungsträger finden Sie auf der Internetseite
http://www.bg-qseh.de
.
Die von der Berufsgenossenschaft ermächtigten Ausbildungsträger rechnen nach
erfolgter Ausbildung direkt mit der VBG ab.
Bitte beachten Sie:
- Durch den Verein oder den Teilnehmer selbst bezahlte Ausbildungskosten
können nachträglich nicht durch die VBG erstattet werden.
- Um die Kosten auf planbarem Niveau zu halten bittet die VBG darum, die
Ausbildungen so zu organisieren, dass keine extremen hohen Ausbildungszahlen
in kurzen Zeiträumen erreicht werden.
Wie erfolgt die Anmeldung zur Ersthelfer-Ausbildung?
Es gibt zwei Möglichkeiten:
1.Dezentrale Ausbildung
Teilnehmer an einer Übungsleiterausbildung kommen üblicherweise aus unterschiedlichen
Regionen, so dass eine zentrale Erste- Hilfe- Ausbildung nicht ohne weiteres möglich ist. In
diesem Fall obliegt es dann dem Teilnehmer/Verein selbst, sich vor Ort rechtzeitig um den
Ersthelfer- Kurs zu bemühen (Termine bei den Ausbildungsstellen erfragen). Nach der
Vereinbarung eines Termins und dem Hinweis, dass die Kosten durch die
Berufsgenossenschaft übernommen werden, erhält man von der ermächtigten Stelle (Erste-
Hilfe-Organisation) ein Formular zugesandt, dass durch den Teilnehmer/Verein ausgefüllt
werden muss. Zum vereinbarten Termin wird dieses Formular mitgebracht und an den
Ausbilder für die Erste Hilfe weitergegeben. Die ausbildende Stelle verrechnet an Hand
dieses Formulars die Lehrgangskosten direkt mit der VBG. In diesem Teilnehmer- Formular
ist unter anderem der Name der auszubildenden Person und die Mitgliedsnummer des
Unternehmens bei der VBG (entspricht in diesem Fall der VBG- Mitgliedsnummer des
Vereins) anzugeben. Vereine die keine eigene VBG- Mitgliedsnummer haben, geben die
Mitgliedsnummer des BLSV an. Diese laute: GT 9700693877.
2.Zentrale Ausbildung
Bei einer Teilnehmerzahl von 15 Personen oder mehr kann mit der ausbildenden Stelle ein
separater zentraler Termin ausschließlich für den gemeldeten Personenkreis vereinbart
werden. Es ist auch denkbar, die Erste- Hilfe - Ausbildung auf diese Art und Weise in die
Übungsleiterausbildung zu integrieren. Die Abrechnung erfolgt an Hand des von der
Ausbildungsstelle zur Verfügung gestellten Anmelde- und Abrechnungsbogens. Alternativ
kann auch der durch den BLSV in Absprache mit der VBG erstellte Bogen verwendet
werden.
Noch Fragen?
Wenden Sie sich an das VereinsServiceBüro Tel. 089 / 15702-400,
vsb@blsv.de
oder
an Ihre VBG - Bezirksdirektion (Kontakt siehe
www.blsv.de
=> download / service => Versicherungen => Verwaltungsberufsgenossenschaft)
Download
Ersthelfer-Ausbildung für Übungsleiter (Ablauf)
Ersthelfer-Ausbildung für Übungsleiter (Abrechnungsbogen)
Ersthelfer-Ausbildung für Übungsleiter (Abrechnungsbogen - Muster)
Ingo @verdunk
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