15. Mai 2005 / rd
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Konstituierende Versammlung der Vereine der Stilrichtung Shotokan Fudoshin-Ryu
Protokoll der Konstituierende Versammlung der Vereine der Stilrichtung Shotokan Fudoshin-Ryu
Samstag, 19. Februar 2005, 93776 Mömbris,
Pausenraum der Turnhalle des Lehrganges mit W. D. Wichmann
Tagesordnung
1.Eröffnung
Eröffnung der Versammlung durch den kommissarischen Stilrichtungsreferenten Reinhard Döhnel um 15.20 Uhr.
2./3. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Stimmberechtigung
Zustimmung der anwesenden fünf Vereinsvertreter mit insgesamt 13 Stimmen.
4. Genehmigung der Tagesordnung
Genehmigung der Tagesordnung: einstimmig. Auf Antrag wird einstimmig TOP 7 vorgezogen.
7. Inhaltliche Orientierung der Stilrichtung
W.-D. Wichmann stellt die Idee vor, diese Stilrichtung zu gründen und erläutert die
Absichten und Ziele, die damit verbunden sind: Den ständigen Veränderungen der Katas,
der Wertungskriterien bei Wettkämpfen, usw. sollte eine Plattform entgegengesetzt werden,
auf der traditionelles Shotokan-Karate weiter vertieft werden kann. Im Vordergrund soll
das gemeinschaftliche Trainieren und Weiterentwickeln stehen.
Es werden auch Fragen zur inhaltlichen Ausrichtung beantwortet. Genauere Ausführungen
sollen demnächst für die Homepage schriftlich nachgeliefert werden.
5. Wahl eines Wahlausschusses
Walter Reich und Gerd Ernst stellen sich zur Verfügung und werden einstimmig als
Wahlausschuss gewählt.
6. Wahl des Stilrichtungsreferenten
Nachdem sich nur ein Kandidat beworben hatte, wird mit 13 Stimmen, ohne Gegenstimmen
und ohne Enthaltungen als Stilrichtungsreferent Reinhard Döhnel gewählt, der die Wahl
annimmt.
8. Anträge
Die diesbezüglichen Beschlüsse gelten unter dem Vorbehalt, dass die Gelder durch die
entsprechenden Gremien wie Verbandstag genehmigt werden:
- Der Stilrichtungsreferent kann jeweils am Jahresende auf Antrag zwei Vereinen, die
einen Shotokan Fudoshin-Ryu - Lehrgang ausgerichtet hatten, einen Zuschuss von bis
zu 100,-€ gewähren, wenn der Verein bei den Kosten für den Referenten ansonsten
zuzahlen müsste.
Einstimmig.
- Für das Shotokan Fudoshin-Ryu - Symposium, das alljährlich in Nürnberg stattfindet,
kann vom Stilrichtungsreferenten ein Zuschuss bis zu 200,-€ gewährt werden, damit
weder der ausrichtende Verein, noch der Referent Verluste hinnehmen muss. Dieser
Speziallehrgang nur für Oberstufe sollte als Förderung der Multiplikatoren dieser
Stilrichtung erhalten werden. Da hier keine Unterstufe teilnehmen kann, ergibt sich
i.d.R. ein Defizit bei den Einnahmen gegenüber den Kosten.
Einstimmig.
- Es wird angestrebt, bei einem Lehrgang mit W.-D. Wichmann bezüglich Kampfrichterkompetenz
und Regularien, sowie Teilnehmerkompetenz Voraussetzungen für ein spezielles Turnier
zu schaffen, um dies evtl. anschließend durchzuführen. Für die Kosten dieses Turniers
kann der Stilrichtungsreferent bis zu 200,-€ aus dem Etat bewilligen.
Einstimmig.
- Für Fahrten zu Versammlungen kann der Stilrichtungsreferent gem. BKB- Ordnung 0,3 € pro km
vom Stilrichtungsetat abrechnen, wenn hierfür nicht aus anderen Mitteln des BKB Fahrtkosten
gewährt werden. Dies gilt auch rückwirkend für die Fahrt zu der Versammlung der kleinen
Stile am 12.2.05.
Einstimmig.
- Als Aufwandspauschale für Telefonkosten, Internetnutzung, 1 Std. Tätigkeit pro Monat, usw.
werden dem Stilrichtungsreferenten ab Februar 2005 monatlich 30,- € aus dem Stilrichtungsetat
bewilligt. Für die umfangreiche, bisherige kommissarische Tätigkeit, um die Stilrichtung zu
etablieren, wird rückwirkend eine pauschale Aufwandsentschädigung von 110,- € bewilligt.
Diese Aufwandsentschädigungen sollen 40% des Etats nicht überschreiten.
Einstimmig.
9. Aktuelles / Sonstiges
Hinweis, dass am 3.4.2005 der ordentliche Verbandstag mit Wahlen des Präsidiums stattfindet.
Beim anschließenden Lehrgangsteil werden Fragen aus TOP 7 behandelt.
Keine weiteren Anregungen.
10. Ende der Veranstaltung
Der Stilrichtungsreferent bedankt sich und beendet die Versammlung um 16.45 Uhr.
Erlangen, den 21.2.2005
Reinhard Döhnel
Ingo @verdunk
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