Die kleinen Samurai
Folge 1: KOSHO Hallo, liebe Karate-Kinder und -Trainer! "KOSH" heißt so viel wie "Samuraikind", und so können sich seit November 1997 die Kinder nennen, welche die 6 Übungen des DKV-Karate-Sportabzeichens für Kinder von 6 - 14 Jahren erfolgreich absolviert haben. Die Voraussetzung für die Erlangung der Stufe WAKATO Wer darf sich nun KOSHO nennen? |
|
Wenn ihr die folgenden Voraussetzungen:
müsst ihr "nur" noch die Leistungsvorgaben für 6 Übungen erfüllen:
|
Eure Trainer müssen bestimmte Vorgaben einhalten:
|
|
Für die praktische Durchführung der Abnahme gilt außerdem:
Wenn all dies geklappt hat, gehört ihr zu den KOSHOS. Wie ihr dann die nächste Stufe, die des WAKATO, erreichen könnt, das erfahrt ihr im nächsten Heft. Ralf Brünig, Heinz Pfeifer |
Deutscher Karate Verband e.V. Bundesgeschäftsstelle
Grabenstr.37, 45964 Gladbeck
Fon 02043-2988-0 Fax 2988-91