Die kleinen Samurai

KOSHO - WAKATO - JUSHI

 

Folge 1: KOSHO

Hallo, liebe Karate-Kinder und -Trainer!

"KOSH" heißt so viel wie "Samuraikind", und so können sich seit November 1997 die Kinder nennen, welche die 6 Übungen des DKV-Karate-Sportabzeichens für Kinder von 6 - 14 Jahren erfolgreich absolviert haben. Die Voraussetzung für die Erlangung der Stufe WAKATO

Wer darf sich nun KOSHO nennen?

Wenn ihr die folgenden Voraussetzungen:

  • Alter (nach Geburtsjahr) 6 - 14 Jahre
  • DKV-Mitglied (Jahressichtmarke)
  • Leistungsvorgaben in allen 6 Übungen erfüllen mitbringt,

müsst ihr "nur" noch die Leistungsvorgaben für 6 Übungen erfüllen:


1. Japan-Test (Sprint)
2. Bauchmuskeltest
3. Rückenmuskeltest
4. Seilspringen
5. Knie-Liegestütz
6. 600/800/1000m-Lauf (je nach Alter)

Eure Trainer müssen bestimmte Vorgaben einhalten:

  • Abnahme durch Danträger, lizenzierte DKV-Trainer, ÜL
  • Rücksendung aller vollständig ausgefüllten Prüfkarten an den DKV (auch die derjenigen, die nicht bestanden hanben)
  • Überweisung von 10 DM pro bestandener Prüfung für Sticker + Urkunde


Hier seht ihr meine Freundin und mich bei
unserer Lieblingsübung, dem Seilspringen.
Wir gehören beide seit ein paar Wochen zu den KOSHOS.

Für die praktische Durchführung der Abnahme gilt außerdem:

  • Pro Übung ist nur 1 Versuch gestattet
  • Übungen 1 - 5 am selben Tag
  • Übung 6 auch an einem anderen Tag, aber innerhalb des gleichen Kalenderjahres
  • Das Abzeichen kann in einem Kalenderjahr einmal erworben werden
  • Wartezeit von mindestens 6 Monaten zwischen aufeinanderfolgenden Stufen
  • Eintrag in DKV-Pass unter "Erfolge".

Wenn all dies geklappt hat, gehört ihr zu den KOSHOS. Wie ihr dann die nächste Stufe, die des WAKATO, erreichen könnt, das erfahrt ihr im nächsten Heft.

Ralf Brünig, Heinz Pfeifer

 


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