22. November 2004 / ia |
Da derartige Gegenstände vielfach im asiatischen Kampfsport verwendet werden, hat die Industrie reagiert und vor einigen Jahren sog. Soft-Nun-Chakus auf den Markt gebracht, die zu Trainingszwecken geeignet waren und durch verschiedene Änderungen im Vergleich zum Original bisher nicht dem Verbot unterlagen. Das Bundeskriminalamt hat nun auf der Grundlage des neuen Waffengesetzes festgestellt, dass auch diese Soft-Nun-Chakus ab sofort dem Verbot unterliegen, unabhängig davon, wie sie bisher eingestuft waren. Die Materialbeschaffenheit und Konstruktion dieser Geräte im Einzelnen ist dabei unerheblich.
(Feststellungsbescheid des BKA vom 05.02.2004, Az.: KT 21 / ZV 25 - 5164.01-Z-23/ 2004; veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 35 vom 20.02.2004)
Ingo @verdunk
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