11. November 2005 / cl |
immer wieder erreichen mich Anfragen, ob man denn an den Schulen in Bayern jetzt Sound-Karate unterrichten darf. Dies nehme ich als Anlass, einmal grundsätzlich die Lage der Sportart Karate an bayerischen Schulen zu schildern.
Bayern ist z. Zt. das einzige Bundesland, in dem - über örtlich und zeitlich begrenzte schulische Arbeitsgemeinschaften hinaus - "normaler" Karateunterricht offiziell mit kultusministerieller Genehmigung an Schulen gegeben werden kann. Dies war möglich durch die offene und verständnisvolle Haltung der zuständigen Stellen des Kultusministeriums, die wohl auch zurückgeht auf entsprechende positive Unterstützung und Fürsprache seitens des BLSV, in dem der BKB einer der sich am dynamischsten entwickelnden Verbände darstellt.
Es hat in Bayern schon immer karatetreibende Lehrer gegeben, die ihre Karatebegeisterung an ihre Schüler in Form von Arbeitsgemeinschaften außerhalb der Unterrichtszeit weitergegeben haben. Unterrichtet wird zurzeit nach einem Lehrplan, der auf einen Entwurf des ehemaligen, mittlerweile leider verstorbenen BKB-Schulsportreferenten Andreas Schölz (vormals Studiendirektor am Michaeli-Gymnasium München) zurückgeht. Dieser Lehrplan ist abrufbar auf der Homepage des Bayerischen Karate Bundes (dann auf Schulsport und Fachlehrplan klicken!).
Zur besseren Übersicht folgende Tabelle:
In der Schule kann Karate unterrichtet werden: | ||
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Lehrer | Trainer | Lehrbeauftragter |
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Notengebung | Keine Notengebung | Grundsätzlich keine Notengebung (jedoch Ausnahmen möglich) |
Fazit: Nur Lehrer können grundsätzlich im Pflichtbereich eingesetzt werden und Noten geben. In einigen wenigen Ausnahmefällen ( z. B. an speziellen Sportschulen oder im Diff. Sportunterricht) ist es auch möglich, dass Lehrbeauftragte dem Pflichtunterricht beigeordnet werden und zur Notengebung mit herangezogen werden können.
Wichtig ist dabei zu beachten :
Wie die Zusammenarbeit zwischen Schule und Verein konkret aussehen kann, welche Verträge geschlossen werden können und wie diese auszusehen haben, kann man im Internet auf der Seite www.laspo.de sich ansehen und die entsprechenden Dateien herunterladen.
SportlehrerIn | Sonstige Lehrer | KaratetrainerIn | |
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Lizenz | keine | F-ÜL oder TrainerIn C | F-ÜL oder TrainerIn C |
Pädagogische Zusatzausbildung |
keine | keine | z. B. Kinder- oder Jugend-Trainer-Lizenz |
Mindestgraduierung | 4. Kyu (+ Teilnahme an LG bzw. Fortbildung) | 3. Kyu (+ Teilnahme an LG bzw. Fortbildung) | 3. Kyu (+ nachgewiesene Trainertätigkeit) |
Alter | - | - | mindestens 23 Jahre |
Hinweis: Mitgliedschaft im DKV ist in allen Fällen Voraussetzung.
Allerdings muss festgestellt werden, dass in Bayern als einzigem Bundesland "normales" Karate an Schulen nach einem verbindlichen Lehrplan (s. oben) unterrichtet werden darf, allerdings mit der Einschränkung auf "absoluten Verzicht auf Trefferwirkung".
Deshalb bin ich der Auffassung, dass wir an bayerischen Schulen zuerst das in den Dojos übliche Karate anbieten sollten, das jedoch durch die Konzeption des Sound-Karate ergänzt werden kann. Eine alleinige Reduktion auf das Unterrichten des Sound-Karate an den bayerischen Schulen halte ich nicht für sinnvoll. Ich sehe es eher als einen Rückschritt für das Schulkarate in Bayern an!
Das heißt jedoch nicht, dass nicht Elemente oder sogar die ganze Konzeption des schulischen Sound-Karates auch an bayerischen Schulen unterrichtet werden darf.
Karate bedeutet die Erziehung zur Fairness durch den Verzicht auf Trefferwirkung - die Techniken werden kontrolliert ausgeführt, d. h. zwar mit voller Dynamik, aber vor dem Ziel abgestoppt.
Karate bedeutet zu lernen, mit eigenen und fremden Aggressionen verantwortungsvoll umzugehen. So betreiben unsere "Karatelehrer" nicht nur Selbstverteidigungstraining und Nachwuchsarbeit. An der Schule haben sie auch die Möglichkeit, Jugendliche durch Karate positiv zu beeinflussen, in einer Zeit, in der ein Teil unserer Jugend immer massiver der Ansicht zu sein scheint, dass Probleme und Konflikte vorrangig mit Gewalt zu lösen seien. Unsere "Karatelehrer" ,in gewisser Weise "Experten für Gewalt", sind imstande, den Jugendlichen den Weg der Friedfertigkeit, der Fairness, des Verzichts auf den ersten Schlag zu lehren.
Wissenschaftliche Untersuchungen belegen sogar, dass richtig angewandtes Karate als Anti- Aggressivitäts-Training zur Abbau von Gewaltbereitschaft beiträgt. Siehe dazu die Arbeiten von Dr. Jörg-Michael Wolters, "Kampfkunst als Therapie", Frankfurt 1992, oder die Arbeit "Gewaltprävention und -therapie durch Karate an Schulen" von Ralf Brünig, Schulsportreferent Deutscher Karate Verband e.V., Affalterbach, September 2002
Diese Entwicklungen und die zunehmende Zahl von Fach-, Examens-, Diplom- und z. T. Doktorarbeiten zum Thema Jugend, Schule und Karate zeigen, dass Karate in Zukunft keine Randsportart und kein" Exot" mehr sein wird, sondern eine selbstverständlich ausgeübte und gelebte Sportart und Kampfkunst an der Schule:
Deshalb rufe ich alle Dojo- und Fachübungsleiter auf, sich an die nächstgelegene Schule zu wenden und Karate als Schulsport anzubieten.
Claus-Peter Lippert,
Schulsportreferent des BKB
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Ingo @verdunk
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