2002 / dkv

Ausbildungsordnung "Selbstbehauptung und Selbstverteidigung"

Ausbildungsordnung für die Lizenz
"Selbstbehauptung und Selbstverteidigung
für Mädchen und Frauen" im DKV

 

Ziele:

Die Ziele der Ausbildung lassen sich in folgenden Schwerpunkten zusammenfassen:

Die einzeln dargestellten Schwerpunkte werden nicht isoliert unterrichtet, da sie sich gegenseitig bedingen, ineinandergreifen und sich ergänzen.

Dauer der Ausbildung, Voraussetzung, Prüfung, Geltungsbereich
Die Sonderlizenz-Ausbildung "Selbstbehauptung- und Selbstverteidigung für Mädchen und Frauen" beinhaltet mindestens 60 Unterrichtsstunden (4 Wochenenden).

Voraussetzungen für die Teilnahme sind:

Voraussetzungen für die Lizenzierung sind:

Die Ausbildung endet mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung. Bei bestandener Prüfung wird dem/der Teilnehmer/in vom DKV die Sonderlizenz erteilt. Die Gültigkeit beträgt vier Jahre. Im letzten Jahr der Gültigkeit ist eine entsprechende Fortbildung (1 Wochenende) zu besuchen, wodurch die Lizenz um weitere vier Jahre verlängert wird.

Der Geltungsbereich der Lizenz beschränkt sich auf den DKV.

Lernen und Lehren von Selbstbehauptung und Selbstverteidigung

Sich selbst behaupten und verteidigen lernen (1 UE)

Selbstbehauptung und -verteidigung lehren (1 UE)

Dass Rollenspiel im Unterricht (3 UE)

Selbsterfahrung im Rollenspiel (3 UE)

Selbstbehauptungsspiele und -übungen für den Unterricht (3 UE)

Methodische Fragen bei der Vermittlung von Selbstverteidigung(4 UE)

Angriffspunkte und die Wirkung von Selbstverteidigungstechniken (1 UE)

Gestaltung, Durchführung und Auswertung von Unterrichtseinheiten zu ausgewählten Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungs- situationen. (4 UE)

Insgesamt: 33 Unterrichtseinheiten (UE)

Praxis der Selbstverteidigung

Die Vermittlung der SV-Techniken erfolgt anhand konkreter Selbstbehauptungs- bzw. Selbstverteidigungssituationen.

Das taktische Vorgehen und die Auswahl der Techniken sind abhängig

  1. von der konkreten Situation
  2. vom technischen Können
  3. von der psychischen Ausgangslage

zu a.
Die Art und Zielsetzung von Überbegriffen oder Angriffen bedingen eine Abstufung des Abwehr- und Gegenangriffverhaltens. Die Klärung der Situation steht daher stets vor der Erarbeitung der Gegenwehr.

Angriffssituationen, die im Seminar gehandelt werden:

Zu den Angriffssituationen werden je nach Stundenkontingent eine bis max. 4 Angriffsvarationen und entsprechende Verteidigungen gelehrt.

zu b.
Für die Verteidigung und den Gegenangriffen werden einfach strukturierte und vielfältig einsetzbare Techniken ausgewählt, die keine besonderen Fähigkeiten voraussetzen. Weiterhin wird die geringere Körperkraft und -größe der Verteidigerin berücksichtigt.

zu c.
Siehe hierzu die Inhalte zur Selbstbehauptung sowie die ergänzenden Inhalte im Praxisteil.

Beispiele für Ausweichbewegungen, Abwehr- und Gegenangriffstechniken, die innerhalb der jeweiligen Stundenkontingente zu zwei Angriffssituationen vermittelt werden:
(Zu den anderen Angriffssituationen werden ebenfalls in der Härte abgestufte Verteidigungen geleht.)

Ansätze zum Zufassen

Handgelenksumklammerungen

Ergänzende Inhalte:

Der Praxisteil umfaßt etwa 27 Unterrichtseinheiten. Er wird in der Regel nicht isoliert unterrichtet, sondern in direkter Verbindung mit den anderen Teilen der Ausbildung.

Ingo @verdunk
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