Warum hat die Bundesversammlung die offene Stilrichtung ins Leben gerufen?

Als offizieller Fachverband für Karate steht der DKV in der Verantwortung Karate in Deutschland zu betreuen. Weil eine große Zahl von kleinen Karate- und karateähnlichen Verbänden ständig Aufnahmeanträge an die Landessportbünde und den Deutschen Sportbund stellt, steht der DKV ständig im Focus des Staates und des DSB. Das Einplatzprinzip der Fachsportverbände wurde durch ein Grundsatzurteil aufgehoben. Nur wenn wir alle Ausprägungen betreuen, werden wir als offizieller Fachverband Bestand haben.

Deshalb hat die Bundesversammlung des DKV vor ein paar Jahren die Öffnung gegenüber allen Stilrichtung beschlossen. Das war richtig. Bis Ende 2001 betreut der DKV insgesamt 18 Stilrichtungen. Die Verwaltung dieser Stilrichtungen ist für den DKV aber sehr aufwendig und kostspielig. Um die Bildung weiterer, vorwiegend kleiner Stilrichtungen zu vermeiden hat die Bundesversammlung nun beschlossen die offene Stilrichtung zuzulassen. Das heißt nicht anderes, als jeder, der sich keiner etablierten Stilrichtung zugehörig fühlt, kann sich in der offenen Stilrichtung verwirklichen. Die Rahmenprüfungsordnung ist so frei gehalten, dass sich jede Ausprägung wiederfindet. Damit ist die Voraussetzung geschaffen, dass nun auch Selbstverteidigung als Kyu- und DAN-Programm gelehrt und geprüft werden kann. Das neue Lehrprogramm "Multi Media Karate" (Sound-Karate) für Kinder kann ebenso integriert werden wie "Kobudo" usw. usw.

"Stilrichtungsfreies Karate " ist also keine Konkurrenz, sondern eine zusätzliche Variante, eine Ergänzung. In den Dojos muss sich nun keiner mehr abmelden, der kein Kumite machen möchte. Er kann in dem gleichen Dojo seine Prüfung in Selbstverteidigung ablegen. Die Vereinsleiter können mit ihren Kinder- und Jugendgruppen Karate nach Musik (Sound-Karate) betreiben und mit diesen Kindern Kyu-Prüfungen abhalten. Alles kann ineinander fließen und miteinander leben ohne Qualitätsverlust. Denn den Standard prägen die Trainer der Vereine und die lehren schon immer gutes Karate. Wo wäre der Verband heute ohne seine erfolgreichen Trainer. Das Angebot wird dadurch vielfältiger, die Mitglieder können mit neuen Ideen begeistert werden. Die Rahmenprüfungsordnung lässt viele Möglichkeiten zu, ohne dass jemand seine Stilrichtung verlassen muss. Die Stilrichtungen verlieren dadurch nicht an Bedeutung, im Gegenteil. Weil der DKV das ganze Karate-Spektrum abdecken will und muss, wird er weiterhin die Stilrichtungen pflegen, besonders auch die Tradition. Wir haben aber gerade aus diesem Grund im Karate Magazin die offen Stilrichtung nicht extra vorgestellt und hervorgehoben. Damit nicht der Eindruck entsteht es soll jemand abgeworben werden. Es ist nur eine weitere Variante hinzugekommen. Die Vereine können jetzt aber mehrere Stilrichtungen melden. Der Meldebogen ist dementsprechend geändert worden.

Folgende Punkte sind zu beachten:

Im Pass wird die Stilrichtung jetzt bei der Prüfung eingetragen. 
Es heißt jetzt also bei der Graduierung:
 
  1.Kyu Wado-Ryu
  oder 1.DAN Shotokan
  oder 2.DAN stilrichtungsfrei.
 
Die neuen Pässe haben jeweils zwei Seiten Kyu und DAN-Prüfungen. Wenn jemand in seiner Stilrichtung und zusätzlich noch in Selbstverteidigung, Kobudo usw. geprüft werden möchte. Für alte Pässe kann ein zusätzliches Selbstklebeblatt kostenlos angefordert werden.

Alle im DKV abgelegten Prüfungen, ganz gleich welcher Stilrichtung oder stilrichtungfrei sind anerkannt. Auch untereinander. Es ist also theoretisch möglich, dass ein Karateka seinen 1.Kyu Grad im Shotokan ablegt, den ersten DAN - im Goju-ryu und den 2. DAN im Shotokan. Wenn er die Prüfungsvoraussetzungen erfüllt und die stilrichtungsspezifischen Techniken beherrscht, dann kann er in dieser Weise Prüfung ablegen. Ob es jemand machen wird ist fraglich. Eher werden sich viele für zwei Richtungen gleichzeitig entscheiden. Selbstverständlich können Prüfer eine Lizenz für eine traditionelle Stilrichtung und eine für die offene Stilrichtung innehaben. Viele hohe DAN Träger haben bereits zwei Prüferlizenzen, weil sie die Sache richtig verstanden haben.

Für die Prüfungen und Prüferlizenzen sind die Stilrichtungen selbst verantwortlich. Sie organisieren die Termine, vergeben und verlängern die Lizenzen. Sie regeln auch die Anerkennung von Graduierungen. Für die Kyu Grade die Stilrichtungsreferenten der Länder, für die DAN Grade der Bundesstilrichtungsreferent. Für die Kyu-Prüfungen und Prüferlizenzen der offenen Stilrichtung sind die Länderpräsidien zuständig. Diese haben in der Regel bereits einen zuständigen Referenten ernannt. Für die DAN-Prüfungen und Prüferlizenzen ist das DKV Präsidium zuständig. Die Rahmenprüfungsordnung für die offene Stilrichtung kann in der Geschäftsstelle bestellt werden.

In der Hoffnung Euch informiert zu wissen verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Roland Hantzsche
Präsident DKV

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